Mit dem Ausbilderschein dürfen Absolventen in ihrem jeweiligen Berufsbild Auszubildende ausbilden.
Der Ausbilderschein kostet an der FHWS 100€.
Die Vorlesungen dazu finden im Laufe des Wintersemesters statt.
Der Teil Berufsbildungsrecht ist meistens Montags von 17:00 - 20:15 Uhr.
Der andere Teil Berufspädagogik findet Freitags von 17:00 - 20:15 Uhr statt.
Der Ausbilderschein besteht aus einer mündlichen Prüfung, der sogenannten Unterweisung, einer schriftlichen Unterweisung und einer schriftlichen Prüfung.
Mündliche Unterweisung:
Die mündliche Unterweisung erfolgt vor der schriftlichen Prüfung. Hierfür kann man sich eine zweite Person aussuchen, die die Rolle des Auszubildenden übernimmt. Bei der Unterweisung wendet man am besten die gelernte 4-Stufen-Methode an und zeigt dem Azubi Schritt für Schritt einen Arbeitsvorgang.
Der Prüfer beobachtet das Geschehen und bewertet am Ende den Prüfling. Danach sagt er, ob die mündliche Unterweisung bestanden ist.
Wichtige Aspekte, die man beachten sollte:
- 4 Stufen Methode
- Vorbereitung
- Vorführung des Arbeitsvorgangs
- Ausführung durch den Azubi
- Übungen
- Man sollte am Anfang das Thema an die Tafel schreiben
- Regelmäßig Kontrollfragen stellen
- Eintragung in das Berichtsheft erwähnen
Schriftliche Unterweisung:
Die schriftliche Unterweisung ist einfach eine Zusammenfassung der mündlichen Unterweisung. Darin steht, wie der Ablauf aussieht und was man gemacht hat.
Sie besteht aus 2 Seiten und wird am Tag der mündlichen Unterweisung abgegeben. Hinweise zur Form sind auf der FHWS-Webseite zu finden.
Schriftliche Prüfung:
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen wie die Vorlesungen.
Der größere Part ist Berufspädagogik, welcher auch sehr leicht zu lernen ist. der kleinere Teil beinhaltet Fragen zum Berufsbildungsrecht.
Die schriftliche Prüfung des Ausbilderscheins hat ungefähr 200 Fragen.
Die Multiple Choice Fragen zu Berufspädagogik sind alle in dem blauen Ordner zu finden, den man sich in der Bibliothek ausleihen kann.
Falls mehr als eine Frage richtig ist, steht die Anzahl dabei.
Bei den Fragen zu Berufsbildungsrecht ist jeweils nur eine Antwort richtig.
Fazit:
Den Ausbilderschein kann man gut bestehen, auch wenn man die Vorlesungen nicht besucht hat. Durch das Lernen mit den Übungsfragen und ein bisschen gesundem Menschenverstand, schafft man die Prüfung locker.
Nach der bestanden Prüfung erhält man ein Dokument von der FHWS. Dieses kann man an die IHK weiterleiten und einen Antrag für den offiziellen IHK - Ausbilderschein ausfüllen.
Hier kommen weitere Gebühren in Höhe von 35,00€ hinzu.
Das Dokument erhält man per Postweg.